DSGVO

Datenschutz lt. DSGVO

Da eine Videoüberwachung eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO darstellt und durch das gewonnene Bildmaterial betroffene Personen identifizierbar sind oder identifiziert werden können, ist die Videoüberwachung an bestimmte (datenschutz-) rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Hierfür wird ein DSGVO-Hinweisschild benötigt sowie die Einstimmung der Mitarbeiter. Weiters ist die Dauer der Aufzeichnung auf 72h begrenzt. Weitere Informationen bekommen Sie auf Anfrage.

Weitere Informationen:

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