Abschließendes

Anmerkungen

Diese Informationen werden als verlässlich erachtet; TLX Systems übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung für Ungenauigkeiten oder Auslassungen. Der Nutzer dieser Informationen sowie des Produktes tragen die volle Verantwortung und das Risiko. Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 I 1 BGB: Unsere TLX Systems Produkte sind nur zur Installation und Inbetriebnahme durch qualifiziertes Fachpersonal geeignet. Bedienungsanleitung und Installationshinweise sind verpflichtend zu beachten. Gegebenenfalls sind behördliche Genehmigungen, Zulassungen, Prüfungen, Zertifikate oder sonstige Regulierungen für Aufbau, Einbau, Anschluss, Freischaltung oder Betrieb einzuholen bzw. zu beachten. Der Nutzer ist selbst für die Identifizierung entsprechender Vorschriften sowie deren Einhaltung verantwortlich. TLX Systems übernimmt keinerlei Garantien für die Erteilung derselben. Die Versagung stellt insbesondere keinen Mangel am Produkt dar. Probleme oder Mängel können nur nach Übermittlung eines vollständigen Aufbauplans bearbeitet werden. Der Käufer nimmt dies mit Abschluss des Kaufvertrags zur Kenntnis und stimmt diesen Bedingungen zu. Alle Spezifikationen sind ohne weitere Mitteilung veränderbar. Es gilt immer die aktuelle Version dieser Bedienungsanleitung. Achten Sie daher auf Veränderungen gegenüber Ihrer ersten Version. Eventuell ergeben sich sicherheitsrelevante Anpassungen.

Für den Installateur, Betreiber und Errichter sind sämtliche Vorgaben dieser Bedienungsanleitung verbindlich. Er übernimmt die Haftung für korrekte Umsetzung und Funktion des Aufbaus bzw. den Betrieb. Er wird bei der Installation der Anlagen neben der Bedienungsanleitung immer die „Installationshinweise“ in Ihrer jeweils aktuellen Form berücksichtigen, die dieser Bedienungsanleitung angeschlossen sind. Dort enthaltene praktische Umsetzungsvarianten ersetzen jedoch niemals die Bedienungsanleitung. Bei Verstoß gegen die Beschaffenheitsvereinbarung oder unsachgemäße Installation-/Betrieb erlischt die Gewährleistung unwiderruflich.

Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: Nicht bestimmungsgemäße Verwendung; Nichtbeachten der Montage- und Betriebsanleitung; Einsatz an unzulässigen Standorten; Fehlender Dokumentation von Einstellungen und Montage; Betrieb mit nicht funktionsfähigen Sicherheits- oder Schutzeinrichtungen; Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels; Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten; Eigenmächtige Veränderungen am Gerät; Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht für den Betrieb des Gerätes vorgesehen sind; Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen; Keine Verwendung von Originalteilen; Höhere Gewalt.

Dokumentation

Stellen Sie nach Abschluss der Inbetriebnahme die Dokumentation zur Anlage, Montage und Inbetriebnahme zusammen und archivieren Sie alle Unterlagen gemeinsam. Am besten drucken Sie auch die Fotos aus (Aufbau, Einstellungen, Elektrik etc.) und legen diese physisch bei. Denken Sie daran, dass Datenträger verloren gehen können, oder Fotos später aus Versehen gelöscht werden könnten. In diesem Fall können Sie keine ordnungsgemäße Installation mehr nachweisen und verlieren Ihren Garantie- Gewährleistungsanspruch. Daher ist es empfehlenswert alle Unterlagen auch noch einmal als Ausdruck abzulegen. Beachten Sie die beigelegten Sicherheitshinweise!

Dokumentieren Sie unbedingt Ihre Installation detailliert und mit Fotos. Nur wenn Sie im Falle eines Problems den exakten Zustand der Anlage wiedergeben und belegen können besteht ein Anspruch auf Gewährleistung. Dokumentieren Sie alle Einstellungen, Aufbauten und Anschlüsse detailliert durch Fotos.

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